Bundesverwaltungsgericht / Dehoga

Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bringen am Rhein für die Erhebung so genannter Bettensteuern im vollen Umfang unwirksam sind.

 

GastroSpiegel, 12.07.2012 – Schon seit ihrer Einführung ist die so genannte Bettensteuer den Hoteliers ein Dorn im Auge. Klar, dass mehrere Klagen gehen die von den Kommunen in vielen Städten eingeführte Sondersteuer auf juristische Gegenwehr gestoßen ist. Nun ist das erste Urteil gefällt worden. „Wir begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichts“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer nach der Urteilsverkündung.

Das Gericht kritisierte insbesondere, dass in den Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde. Das Gericht entschied, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sein. Gleichwohl seien die Satzungen in vollem Umfang unwirksam, da sie nicht teilbar seien. „Die Richter sind somit unserer Argumentation gefolgt. Der Dehoga hat immer betont, dass die Bettensteuer eindeutig verfassungswidrig ist“, erklärte Ernst Fischer. „Die Steuer hat in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt. Denn die Städte haben mit dieser Steuer die sinnvolle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes konterkariert.“

(Projekt))

GastroSpiegel 03-2012 / Analyse & Meinung / Seite 16-17

 

 

 

((Dachzeile))

GGKA-Superpartner

 

((Überschrift))

 

 

((Vorspann))

Bereits zum 13. Mal hat der im GGKA organisierte Fachhandel für Gastronomie- und Großküchen-Ausstattung seine Lieferanten bewertet. Viele alte Bekannte spielen vorne mit – und einige starten durch.

 

((Lauftext))

Es war ein ganz entspannter Abend im Flughafen Stuttgart. Unter dem „Roten Baron“, dem an der Decke des Flughafens hängenden rote Doppeldecker, wurden die diesjährigen Superpartner geehrt. Wie immer wurden in jeder Kategorie die Top-3 aufgerufen und erhielten aus der Hand von GGKA-Vorstand Rudolf Lacher die Urkunde.

 

Bei den „Maschinen und Geräten“ gab es zunächst keine Überraschung. Erneut errang Wessamat Eismaschinenfabrik wie bereits vor zwei Jahren den ersten Platz. Auf Platz zwei folgte ebenfalls Feuma Gastromaschinen. Auf den dritten Platz stieg Animo auf, knapp vor dem zuletzt drittplatzierten Unternehmen Gebr. Graef. Die Durchschnittsnote aller 31 Unternehmen dieser Kategorie liegt bei 2,63 und damit geringfügig besser als 2010. Für Überraschung sorgten drei Unternehmen in der Kategorie: So kletterte Komet von 17 auf 6, Vaihinger von 16 auf 8 und Thermoplan von 25 auf 14.

 

((Zwischenzeile))

Scholl wieder Spitze

 

((Lauftext))

In der Kategorie CNS-Möbel mit 16 Unternehmen gelangte die Scholl Apparatebau nach einem kleinen Aussetzer vor zwei Jahren wieder auf den ersten Platz. Von Platz 3 auf Platz 2 konnte sich Hupfer verbessern und verwies den vorigen Gewinner Blanco CS auf Platz 3. Die Firma Klaus Großküchen wurde zwar als beste beurteilt; da aber insgesamt zu wenige Beurteilungen vorlagen, konnte das Unternehmen nicht bewertet werden. Insgesamt wurden in dieser Kategorie 15 Unternehmen mit durchschnittlich 2,53 bewertet. Damit wurden diese Lieferanten deutlich besser beurteilt als 2010.

 

Seit 2006 gehört Meiko Maschinenbau in die Spitzengruppe der Lieferanten in der Kategorie Großgeräte. 2012 schaffte es Meiko nun auf Platz 1. Daneben kehrte Winterhalter mit Platz 2 nach dem Jahr 2000 wieder in die Top-3-Gruppe zurück. Den 3. Platz belegt der Vorjahressieger Viessmann Kältetechnik und belegt somit seit 2004 ohne Unterbrechung einen Platz unter den besten drei. Die 24 bewerteten Unternehmen erreichten eine deutlich verbesserte Durchschnittsnote von 2,6. Der Überraschungsaufsteiger ist Elro Großküchen und von Platz 18 auf 5 vorgerückt, das ist eine Verbesserung um insgesamt 13 Plätze.

 

((Zwischenzeile))

Schönwald überholt Bauscher

 

((Lauftext))

Unterhaltsam wurde es in der Kategorie „Porzellan, Glas und Bestecke“. Als der zweite Platz ausgerufen wurde, wollte Schönwald-Vertriebsleiter Rudolf Wanderer bereits zur Bühne, doch er wurde gestoppt. Denn erstmals belegte das Unternehmen den ersten Platz – als bisher mehrfacher Zweiter. Die Marke Bauscher wurde auf den zweiten Platz verwiesen. Noch 2010 und 2008 war die Platzverteilung zwischen den beiden BHS-Tabletop-Marken umgekehrt. Den dritten Platz nimmt Solex Trading ein. Die 27 Lieferanten erreichten eine Durchschnittsnote von 2,61 und sind damit 2012 die einzige Gruppe, die schlechter bewertet wurde als 2010.

 

Ohne Überraschungseffekt in der Spitzengruppe fiel die Bewertung in der Gruppe Küchen- und Serviergeräte aus. Wie immer seit 1998 gewann Wüsthof Dreizackwerk diesen Gruppenvergleich. Den 2. Platz verteidigte Victorinox und auch der 3. Platz ging unverändert an Friedr. Dick. Die größte Lieferanten-Gruppe mit 34 Anbietern erreichte die Durchschnittsnote 2,52 und damit auch dieselbe Wertung wie 2010. Völlig abgestürzt sind in der Kategorie Gastrolux (von 3 auf 22) und Fissler (von 4 auf 21).

 

Weitere Informationen und Fotos von der Preisverleihung auf den Seiten 32-33

((Lauftext Ende))

 

 

((Kasten-1))

((Überschrift))

Über die Superpartner-Auszeichnung

 

((Lauftext))

Alle Lieferanten werden – je nach ihrem Sortimentsschwerpunkt und damit jeweils nur ein Mal – fünf Sortimentsgruppen zugeordnet und analog zum Schulnotenschema in sieben Kriterien beurteilt. 924 Einzelbeurteilungen wären von jedem Handelsunternehmen maximal auszufüllen, wenn jeder alle Lieferanten bewertet hätte. Wegen des Umfangs wurde die Umfrage auf vier Monate verteilt. Die einzelnen Kriterien wurden überdies unterschiedlich – je nach der Bedeutung für den Fachhandel – gewichtet. Es handelt sich damit um die umfassendste Umfrage der Branche, mit überraschenden Ergebnissen.

((Kasten-1 Ende))

 

 

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