GastroSpiegel, 12.12.2025 – Gastronomen sowie alle Betriebe im Außer-Haus-Markt und im LEH in Bayern können aufatmen: Im Freistaat wird es keine kommunalen Verpackungssteuern auf Becher und andere Einwegverpackungen geben. Das entschied im Dezember der Bayerische Landtag, nachdem sich bereits im Mai der Ministerrat gegen eine solche Steuer ausgesprochen hatte (GastroSpiegel berichtete).
Durch eine Änderung im bayerischen Kommunalabgabengesetz ist die Einführung kommunaler Verpackungssteuern in dem Bundesland künftig verboten. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt die Regelung: „Jetzt haben wir eine klare Rechtslage und können sichergehen, dass in Bayerns Städten und Gemeinden kein bürokratisches Steuerwirrwarr entsteht, das die Wirtschaft und unsere Bürger am Ende weiter belastet.“
Entlastung für Kommunen und Bürger
Herrmann sei überzeugt, dass mit einer neuen Steuer ein weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis verbunden gewesen wäre. „Eine Verpackungssteuer hätte detaillierte Festlegungen erfordert, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht“, betont er. Das führe zu absurden Fallkonstellationen, wie Beispiele aus Kommunen zeigen, wo die Verpackungssteuer eingeführt wurde. So würden etwa Kaffeelöffel aus Holz mit einer Länge unter acht Zentimeter steuerfrei bleiben und solche, die länger sind, besteuert. Auch seien Kaffeebecher ohne Deckel günstiger als mit Deckel. Als weiteres Beispiel nennt der Minister Papiertüten, in der Butterbrezeln stecken: Diese würden nicht besteuert, die Verpackung um eine warme Leberkas-Semmel hingegen schon. „So einen Unfug machen wir im Freistaat nicht mit“, betont Joachim Herrmann.
Gerade kleine Unternehmen wie Imbissbuden, Cafés oder Bäckereien würden durch zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten überproportional belastet. „Und das, obwohl eine Untersuchung der Uni Tübingen keinen messbaren Erfolg bei der Müllvermeidung feststellen konnte“, ergänzt Herrmann.
Widerspruch vermeiden
Ziel der bayerischen Regierung sei es, die Betriebe in jeder Hinsicht zu entlasten anstatt sie zusätzlich zu belasten. „Die Einführung einer Verpackungssteuer wäre daher ein völlig falsches Signal“, hebt der Minister hervor. Sie stehe im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomiebranche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste. „Wenn der Bundesrat den Bundestagsbeschluss bestätigt, wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 von 19 auf sieben Prozent reduziert. Eine kommunale Verpackungssteuer im To-go-Bereich würde das Ziel einer solchen grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie klar unterlaufen“, ist Herrmann überzeugt.
Im Januar 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht kommunale Verpackungssteuern als zulässig eingestuft. Als Reaktion prüften mehrere Städte und Kommunen die Einführung einer solchen Steuer. In Bayern sowie den weiteren Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen muss die Einführung einer solchen Steuer durch das Land genehmigt werden.
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