Energieeinsparverordnung

Energieeffizienzklassen für Gebäude

Nachdem der Bundesrat nach monatelangem Tauziehen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Auflagen zustimmte, wurde sie nun vom Bundeskabinett beschlossen. Die wichtigste Neuerung: Neubauten in Deutschland werden künftig energieeffizienter.

GastroSpiegel, 05.11.2013 – Ab 2016 erhöhen sich die entsprechenden Standards um 25 Prozent. Außerdem sollen Gebäude in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in Klassen von A+ bis H eingeteilt werden – eine leicht verständliche Klassifizierung, die man beispielsweise von Haushaltsgeräten kennt. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (Geea) begrüßen, dass mit der EnEV-Novelle eine zentrale Grundlage für mehr Energieeffizienz im Baubereich endlich verabschiedet wurde.

„Die neue EnEV ist ein wichtiger Baustein, um die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgegebenen Ziele für den Gebäudebereich zu erreichen“, betont Stephan Kohler, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung und Geea-Sprecher, und führt weiter aus: „Wir freuen uns, dass zahlreiche Forderungen der Geea für mehr Energieeffizienz im Neubau und Bestand berücksichtigt wurden.“ Die Dena und die Geea hatten sich für eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Neubauten eingesetzt.

„Wirtschaftlich sinnvoll“

„Bereits heute werden mehr als 50 Prozent der Gebäude in Deutschland energetisch deutlich besser gebaut, als die derzeit gültige EnEV fordert – weil es wirtschaftlich sinnvoll ist“, erläutert Kohler. „Wir halten die Verschärfung der Anforderungen ab 2016 für richtig und wichtig, weil sich ein geringerer Energieverbrauch für die Eigentümer auch finanziell lohnen wird. Marktakteure und Bauherren können sich nun darauf einstellen.“ Die Dena und die Geea hatten sich zudem für die Einteilung der Gebäude in Energieklassen ausgesprochen. So können Miet- und Kaufinteressenten auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Objekt ist. Die Klassen werden im Energieausweis ausgewiesen und verpflichtend in Immobilienanzeigen angegeben.

Ferner forderte der Bundesrat – wie auch die Geea – die Bundesregierung auf, das Ordnungsrecht zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen, indem die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. „Die Verabschiedung der EnEV ist nur ein erster Schritt zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich, nun müssen weitere folgen“, sagt Kohler. Unter anderem gelte es, die längst überfällige steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungen einzuführen, außerdem müssten die Fördermittel erhöht und verstetigt werden. „Nur so lässt sich die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten“, ist sich Kohler sicher. Nun muss die Verordnung noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, in Kraft treten wird sie dann voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im Jahr 2014.

Weitere Informationen: www.geea.info

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