BVT

Neues EU-Energielabel für Leuchten

Ab März 2014 dürfen Leuchten im Handel nur noch mit dem neuen EU-Energielabel ausgestellt werden. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) empfiehlt, rechtzeitig zu handeln, um sich vor Abmahnungen zu schützen.

GastroSpiegel, 18.04.2013 – Die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten schreibt vor, dass Leuchten ab dem 1. März 2014 nur noch mit dem in Brüssel neu entwickelten EU-Energielabel ausgestellt werden dürfen. Das neue EU-Energielabel können die Lieferanten dem Handel zukünftig in Papierform in der Leuchten-Verpackung mitliefern oder elektronisch als digitale Datei zusenden. Außerdem können Hersteller das EU-Energielabel nur auf Anforderung der Händler zur Verfügung stellen – beispielsweise per Download.

Claudia Runte-Risse, BVT-Vorstand und Geschäftsführerin von Lichthaus Runte Lampenvogt kritisiert die neue „Holpflicht“ des Einzelhandels: „Brüssel hat dem Leuchten-Einzelhandel einen Bärendienst erwiesen: Die neue Richtlinie ist Bürokratie pur.“ So müssten die Hersteller dem Händler nicht automatisch mit jeder Leuchte ein Labeletikett zur Verfügung stellen und der Händler müsse für jedes aktuelle Leuchtenmodell in seiner Verkaufsausstellung das EU-Energielabel in Eigenregie bei seinen Lieferanten nachfordern, kritisiert sie.

„Nur wer jetzt handelt, verhindert abgemahnt zu werden“

Runte-Risse empfiehlt, sofort aktiv zu werden und den BVT-Mustertext in Bestellungen, Einkaufsbedingungen oder Musterbriefen an die Lieferanten zu nutzen: „Nur wer jetzt handelt, verhindert, nach dem Stichtag wegen fehlender Kennzeichnungen abgemahnt zu werden.“ Auch das Aussehen der neuen EU-Leuchten-Labels kritisiert die Geschäftsführerin: „Erste Praxistests zeigen, dass die Informationen der verschiedenen neuen Labels von vielen Kunden nicht verstanden werden.“

In der Bewerbung von Leuchten ergeben sich für den Einzelhandel neue Pflichten: Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer Leuchte genannt wird, müssen praktisch alle Informationen des EU-Energielabels auch in der Werbung kommuniziert werden. Das kann durch die Abbildung des Labels, aber auch in Textform geschehen. Alle Kataloge, die nicht die neuen Vorgaben erfüllen, dürfen ab dem 1. März 2014 nicht mehr an Konsumenten abgegeben werden. Das BVT-Merkblatt zum EU-Energielabel für Leuchten und dem ebenfalls novellierten EU-Label für Lampen/Leuchtmittel sowie den Mustertext können Mitglieder der Einzelhandelsorganisation per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abrufen.

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