Im Mai wurde der Entwurf DIN18869-8 „Großküchengeräte - Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“ veröffentlicht. Dieser beschreibt sicherheitstechnische Anforderungen, die Dimensionierung und Ausführung bei gemeinsam genutzter Abluft von festbrennstoffbefeuerten Geräten und Großküchengeräten mit anderen Energiequellen.
GastroSpiegel, 11.06.2025 – In den letzten Jahren wurde bei einigen Gastronomie-Konzepten der Einsatz festbrennstoffbefeuerter Geräte wie Holzkohlegrills in Gewerbeküchen im Innenbereich immer beliebter. Allerdings ist hier laut Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) die Ausführung und Dimensionierung von Luftleitungen sowie Küchenlüftungsanlagen für die gemeinsame Abführung der Küchenabluft und der Abgase aus festbrennstoffbefeuerten Geräten nicht klar geregelt. Wie der Verband betont, würden die aktuell gültigen Normen und Richtlinien für Lüftungsanlagen in Gewerbeküchen festbrennstoffbefeuerte Geräte nicht abdecken. „Dies stellte bisher eine Lücke im Regelwerk dar“, heißt es vom HKI.
Lückenschluss
Diese Lücke soll der im Mai veröffentlichte Normenentwurf nun schließen. Dieser enthält Anforderungen an die Installation und den Betrieb von Küchenlüftungsanlagen in gewerblich genutzten Küchen, in die sowohl die Wrasen konventioneller Großküchengeräte als auch die Abgase aus festbrennstoffbefeuerten Küchengeräten (z.B. Holzkohlegrills) mit einem Anteil von bis zu 25 Prozent gemeinsam eingeleitet werden können.
Das Dokument steht in Verbindung mit Lüftungsanlagen nach der Normenreihe DIN EN 16282 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen“. Der Entwurf ist ab sofort im DIN-Norm-Entwurfs-Portal einsehbar. Interessierte Fachleute sind eingeladen ihre Stellungnahme bis zum 2. Juli 2025 über das Portal einzureichen.
sn