GastroSpiegel, 02.07.2020 – Obwohl sich Bund und Länder am 17. Juni auf eine Verlängerung des Großveranstaltungsverbots vom 30. September auf Ende Oktober 2020 verständigt haben, sind Messeveranstaltungen davon nicht betroffen. Das verkündete der Verband der deutschen Messewirtschaft Auma im Juni in einer Pressemitteilung. Darin wird berichtet, dass in einer Vereinbarung Anfang Mai bereits geregelt wurde, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.
jb