Neues EU-Energielabel für Leuchten
Ab März 2014 dürfen Leuchten im Handel nur noch mit dem neuen EU-Energielabel ausgestellt werden. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) empfiehlt, rechtzeitig zu handeln, um sich vor Abmahnungen zu schützen.
GastroSpiegel, 18.04.2013 – Die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten schreibt vor, dass Leuchten ab dem 1. März 2014 nur noch mit dem in Brüssel neu entwickelten EU-Energielabel ausgestellt werden dürfen. Das neue EU-Energielabel können die Lieferanten dem Handel zukünftig in Papierform in der Leuchten-Verpackung mitliefern oder elektronisch als digitale Datei zusenden. Außerdem können Hersteller das EU-Energielabel nur auf Anforderung der Händler zur Verfügung stellen – beispielsweise per Download.