18 Nov2020
Dehoga
Verfassungsbeschwerde denkbar
Im Eiltempo plant die Bundesregierung eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Betroffen ist davon auch das Gastgewerbe, denn die Einführung des neuen Paragrafen 28a sieht unter anderem die gesetzliche Verankerung der Gastronomieschließungen vor. Der Dehoga kündigt in diesem Fall das Vorbringen einer Verfassungsbeschwerde an.