Dehoga
Existenzen stehen auf dem Spiel
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband warnt vor einer großen Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung sowie überfällige Korrekturen der Hilfsprogramme.

GastroSpiegel, 11.01.2021 – Heute vor zehn Wochen mussten die gastgewerblichen Betriebe schließen und dennoch haben viele Betriebe immer noch keine Novemberhilfe erhalten. 75,5 Prozent der Gastronomen und Hoteliers bangen um ihre Existenz. Jeder vierte Unternehmer (24,9 Prozent) zieht konkret die Betriebsaufgabe in Erwägung, lautet das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). Nach dem Corona-Jahr 2020 sind die Konten leer bei weiterhin hohen Kosten. Von den am 28. Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen angekommen – und bei vielen noch nicht einmal diese. Die ebenfalls angekündigten Dezemberhilfen stehen auch noch aus. „Unsere Betriebe befinden sich seit dem 2. November im Lockdown und eine Öffnungsperspektive fehlt“, sagt Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Die Unternehmer und Unternehmerinnen fühlten sich zunehmend von der Politik im Stich gelassen. Das sei genau das Gegenteil von „schnell und unbürokratisch“, wie es von den Bundesministern Peter Altmaier und Olaf Scholz zugesagt wurde. „Die versprochenen November- und Dezemberhilfen müssen jetzt endlich bei allen Betrieben ankommen“, drängt Zöllick. „Insbesondere gilt es, jetzt Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen vorzunehmen – wie vom Dehoga seit Wochen gefordert. Das aktuelle Hilfschaos und die kaum noch zu überbietende Komplexität müssen beseitigt werden.“

Nun fordert der Branchenverband die Umsetzung seiner Forderungen:

  1. Wir erwarten schnellstmöglich die angekündigte Anpassung der EU-Beihilferahmen wie von uns bereits wiederholt angemahnt. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden
  2. Kürzungen der zugesagten Hilfen durch nachträgliche Änderungen der Fördervoraussetzungen sind völlig inakzeptabel. Dies betrifft die Überbrückungshilfen wie offensichtlich auch die November -und Dezemberhilfen.
  3. KfW-Kredite mit mehr als sechs Jahren Laufzeit dürfen nicht zum Nennbetrag angerechnet werden.
  4. Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch die-se Regelung komplett durchs Raster fallen.
  5. Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die größten Arbeitgeber der Branche dürfen nicht im Stich gelassen werden. Wir erwarten, dass die notwendige Genehmigung für dieses Antragsverfahren schnellstmöglich in Brüssel durchgesetzt wird.

„Die Betriebe haben sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Hilfen nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erleben sie jetzt, dass die Hilfe nur sehr schleppend gezahlt wird und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommt“, berichtet Zöllick. „Dies führt zu Verzweiflung und maximalem Frust bei den notleidenden Betrieben. Vertrauen in die Politik und ihre Corona-Strategie wird zerstört.“ Zöllick fordert mehr Tempo bei der Abwicklung der Hilfen. Nach den vorliegenden Ergebnissen haben erst 68,1 Prozent Betriebe (8.529 Antworten) Abschlagszahlungen von den Novemberhilfen erhalten, und zwar in Höhe von durchschnittlich 10.927 Euro.

„Die vollmundig versprochenen Hilfszahlungen für alle Betriebe sind überfällig“ sagt Zöllick mit Blick auf die dramatische Lage der Branche. Von März bis Dezember hat das Gastgewerbe fast die Hälfte seiner Umsätze verloren. Laut der DEHOGA-Umfrage meldeten die Betriebe von März bis Dezember Umsatzeinbußen von 47 Prozent. „Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt, damit die Schulen und die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben konnten. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Zöllick die Erwartungshaltung der Branche zusammen.

rl

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