Dehoga / Corona-Virus
Hohe Einbußen erwartet
Die Folgen des inzwischen in mehreren Ländern ausgebrochenen Corona-Virus bekommt auch das deutsche Gastgewerbe zu spüren. Der Dehoga berichtet von immer mehr Stornierungen von Veranstaltungen im Gastgewerbe und warnt vor Folgeschäden. Demnach drohten einigen Branchenvertretern Einbußen im siebenstelligen Bereich.

GastroSpiegel, 02.03.2020 – „Weil Messen und Großveranstaltungen abgesagt werden und internationale Gäste ausbleiben, berichten immer mehr Betriebe von Stornierungen “, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga-Bundesverband). Die aktuellen Entwicklungen würde der Verband mit „größter Sorge“ verfolgen, da die Auswirkungen des Corona-Virus die erfolgreiche Entwicklung des Deutschlandtourismus auszubremsen drohen.

Ende Februar hätten von einzelnen Hotels insbesondere an Messestandorten Informationen über erhebliche Stornierungen vorgelegen. „Die Situation hat sich nun leider noch deutlich verschärft“, sagt Zöllick, denn: „Insbesondere die Absagen von großen internationalen Messen in Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf und Berlin führen zu fatalen Kettenreaktionen.“ Unter den negativen wirtschaftlichen Folgen würden nicht nur Hotels, sondern laut Verband auch „ganz massiv“ Event-Caterer und Restaurants leiden, die traditionell viele Messebesucher bewirten.

Hotels und Caterer besonders betroffen

Seriös ließe sich der Schaden noch nicht beziffern. „Erste Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen allerdings, dass Hotelgesellschaften und Event-Gastronomen Einbußen im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich zu verkraften haben“, sagt Zöllick. Für eine fundierte Einschätzung der Lage werde der Dehoga Anfang März eine Erhebung starten.

Vor dem Hintergrund der steigenden immensen Belastungen erwartet die Branche auch politische Unterstützung. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen verabredet, die schnell und unbürokratisch wirken“, betont der Dehoga-Präsident. Dazu sollten auch steuerliche Entlastungen der gastgewerblichen Betriebe zählen, die mittel- und langfristig wirken.

sn

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