HKI

Flammendurschlagsicherheit von Aerosolabscheidern

Der Fachverband HKI stellt in einer Mitteilung klar, dass trotz unterschiedlicher Bezeichnung unter entsprechenden technischen Voraussetzungen auch ältere Aerosolabscheider in Großküchen zugelassen sind.

GastroSpiegel, 26.04.2024 – Laut Fachverband HKI wurde mit der Veröffentlichung der DIN EN 16282-6 im April 2020 zugleich die DIN 18869-5:2007 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten ersetzt. Im damaligen Änderungsvermerk wurde folgendes mitgeteilt:

„Gegenüber DIN 18869-5:2007-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • die Inhalte der DIN 18869-5 wurden sinngemäß übernommen, Änderungen waren unvermeidlich, da sie dem europäischen Konsens geschuldet waren;
  • die Effizienzprüfung ist nicht mehr Bestandteil der Norm.“

Aufgrund von nun auf dem Markt entstandenen Unsicherheiten in Bezug auf die Kennzeichnung von Aerosolabscheidern, die einer Flammdurchschlagsprüfung unterliegen, möchte die Geschäftsstelle des HKI als Träger des zuständigen DIN-Normenausschusses folgendes mitteilen:

„Die Anforderungen sowie der Prüfaufbau bezüglich der Flammendurchschlagsprüfung sind zwischen der ersetzten DIN 18869-5:2007 und der veröffentlichten DIN EN 16282-6:2020 unverändert. Dies bedeutet, dass Abscheider der „Bauart A“ geprüft nach DIN 18869-5:2007 über eine technische Gleichwertigkeit mit Abscheidern geprüft nach DIN EN 16282-6:2020 und der Bezeichnung „Abscheider EN16282-6-F1“ verfügen.“

Weiterhin teilt der HKI mit, dass aus rein technischer Sicht keine Notwendigkeit besteht, Abscheider allein aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnung auszutauschen, solange bei den bereits verbauten Abscheidern der „Bauart A“ eine metallisch blanke Oberfläche, eine fachgerechte Wartung und keine Beschädigungen vorliegen.

rl/HKI

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