Update Kassensystemumstellung
Weitere Länder verlängern Frist
Anfang Juli 2020 beschlossen die Finanzminister von fünf Bundesländern eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen. Sieben weitere Länder schlossen sich dieser Härtefallregelung nun an.

GastroSpiegel, 23.07.2020 – Nachdem einige Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen und Bayern, Anfang Juli eine gemeinsame Fristverlängerung für die Einführung sogenannter TSE-zertifizierter Kassensysteme beschlossen, haben sieben weitere Bundesländer nachgezogen: Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Mecklenburg-Vorpommern entschieden sich ebenfalls für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist bis März 2021.

Ein gesonderter Antrag auf Verlängerung ist bei den Finanzämtern hierfür nicht erforderlich, jedoch sind individuelle Vorgaben je nach Bundesland zu berücksichtigen und der jeweiligen Homepage der zuständigen Finanzministerien zu entnehmen.

Über die Hintergründe sowie die Bedingungen unter denen Unternehmer eine Fristverlängerung erwirken können, berichtete GastroSpiegel-Online bereits am 20. Juli 2020. So hatten sich zunächst die Finanzverwaltungen der fünf Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg Anfang Juli dieses Jahres gemeinsam dazu entschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das verkündete die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Juli in einer Pressemitteilung.

Denn viele Unternehmen haben aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Da das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Bitten um Fristverlängerung unter anderem seitens der Dehoga nicht stattgegeben hat, haben die genannten Länder deshalb eine eigene Härtefallregelung beschlossen. „Wir tun in diesen Monaten der Corona-Pandemie alles, um unserer Wirtschaft durch diese Zeit zu helfen“, sagt Lutz Lienenkämper, Finanzminister NRW, „meine Kollegen und ich sind uns einig: Bürokratische Hürden aus dem Hause Scholz wären aktuell absolut kontraproduktiv.“

Fristverlängerung bis März 2021

Deshalb werden die Finanzverwaltungen der genannten Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin unter anderem nicht beanstanden, wenn die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben wurden. Oder wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.

jb

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