Kassensystemumstellung
Aufschub in fünf Ländern
Am 30. September 2020 endet die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen. Da das BMF einer Fristverlängerung trotz hoher finanzieller Einbußen vieler Betriebe angesichts der Corona-Krise nicht zugestimmt hat, haben die Finanzminister von fünf Bundesländern jetzt eine eigene Härtefallregelung geschaffen.

GastroSpiegel, 20.07.2020 – Die Finanzverwaltung der fünf Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben sich Anfang Juli dieses Jahres gemeinsam dazu entschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das verkündete die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Juli in einer Pressemitteilung. Denn viele Unternehmen haben aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Da das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Bitten um Fristverlängerung unter anderem seitens der Dehoga nicht stattgegeben hat, haben die genannten Länder deshalb eine eigene Härtefallregelung beschlossen. „Wir tun in diesen Monaten der Corona-Pandemie alles, um unserer Wirtschaft durch diese Zeit zu helfen“, sagt Lutz Lienenkämper, Finanzminister NRW, „meine Kollegen und ich sind uns einig: Bürokratische Hürden aus dem Hause Scholz wären aktuell absolut kontraproduktiv.“

Fristverlängerung bis März 2021

Deshalb werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben wurden. Oder wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.

jb

Drucken