Bundeskabinett
Aus für Einweg-Plastik
Ab Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegplastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Mit dem auch in Deutschland geltenden Verbot setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen.

GastroSpiegel, 03.07.2020 – Seit Jahren üben Umweltexperten erheblichen Druck auf die Politik und Industrie auf und fordern strengere Maßnahmen zur Eindämmung des stetig wachsenden Einwegplastik-Mülls. Denn Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) verschmutzen zunehmend die Meere und belasten die Umwelt. Der Grund dafür ist, dass Einwegprodukte aus Kunststoff, die nicht wie vorgesehen in der gelben Tonne landen, in der Natur zurückbleiben, zerbröseln und letztlich die Gesundheit von Menschen und Tieren schädigen können.

Naturmaterialien statt Plastik

Das nun Ende Juni vom Bundeskabinett verabschiedete Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff gilt ab dem 3. Juli kommenden Jahres und betrifft auch „kompostierbare“ oder als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnete Kunststoffverpackungen. Denn der Begriff "kompostierbare" Kunststoffverpackungen führe in die Irre, da nach dem biologischen Abbau praktisch kein Kompost übrigbleibe, der verwertet werden könne, erläutert die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung zum Einweg-Plastik-Verbot. Die Kompostierung funktioniere nur unter optimalen verfahrenstechnischen Bedingungen, zum Beispiel in großtechnischen Kompostierungsanlagen, aber auch dort vielfach nicht vollständig, sodass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Kunststoffreste mit dem Bioabfall-Kompost in die Umwelt gelangen. Rührstäbchen, Teller oder Besteck aus Holz, aus Papier oder anderen Naturmaterialien bleiben hingegen erlaubt, sollten im Sinne einer Ressourcenschonung jedoch auch möglichst selten verwendet werden, raten Experten der Bundesregierung.

Pfandbecher für Kaffee-to-Go

Damit Ressourcen effizienter genutzt werden, soll künftig auch die Vernichtung funktionstüchtiger Ware untersagt werden. Einweg- und Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Beide Regelungen sind Teil des neuen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. In vielen Supermärkten gibt es bereits Produkte ohne Verpackung. Besonders umweltfreundliche Produkte weist das Umweltzeichen "Blauer Engel" aus. Zudem kann man den täglichen Kaffee to-go in vielen Städten bereits im Pfandbecher kaufen. Auch mit dem Abfallvermeidungsprogramm von Bund und Ländern werden Ideen und Projekte gefördert, durch die sich Müll vermeiden lässt.

jb

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