GGKA
Kurzarbeit könnte nicht reichen
Die Einführung von Kurzarbeit soll Unternehmen in der schweren Zeit der Corona-Krise vor gravierenden finanziellen Einbußen oder sogar der Insolvenz schützen. Für den Handel reiche dieses Instrument laut GGKA-Mitteilung jedoch nicht aus. Es drohen Schließungen und Mitarbeiterentlassungen.

GastroSpiegel, 20.03.2020 – Die Bundesregierung rechnet mit knapp 2,35 Millionen Beschäftigten, die während der Viruskrise aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen Kurzarbeitergeld beziehen werden. In vielen Branchen ist Kurzarbeit ein wichtiges Mittel, um Auftragsflauten zu überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen müssen. Allerdings muss dies in Arbeits- oder Tarifverträgen festgeschrieben sein oder nachträglich gemeinsam vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat vereinbart werden, ansonsten bleibt meist nur die individuelle Vereinbarung mit allen betreffenden Mitarbeitern, die deren Bereitschaft zur Kurzarbeit voraussetzt. Denn immerhin müssen diese Menschen mit Lohn- und Gehaltseinbußen von bis zu 40 Prozent rechnen. Die Ultima Ratio wäre eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber, für die aber die üblichen Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gelten.

Betriebsinterne Verträge prüfen

Gleichwohl lohnt sich die Prüfung der Verträge, denn einige Musterverträge von Handelsverbänden umfassen auch diese Kurzarbeits-Klausel. Kurzarbeit kann aber auch tariflich festgelegt sein. „Es kommt hier auf die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags an; denn allgemein-verbindlich sind sie im Handel nicht“, betont Thomas Grothkopp, Geschäftsführer des Fachverbandes GGKA. In einigen Tarifgebieten des Groß- und Außenhandels gebe es solche vertraglichen Klauseln. Hier gelte es, dies im betrieblichen Einzelfall zu prüfen. „Erst wenn die sachliche und rechtliche Voraussetzung für Kurzarbeit besteht, greift das Kurzarbeitergeld, bei dem im Sinne einer schnellen Hilfe die Voraussetzungen herabgesetzt wurden und das rückwirkend zum 1. März beantragt werden kann“, erklärt der Geschäftsführer. Diese Maßnahme hatte sich bereits 2008 als Teil des Konjunkturpaktes I bewährt, als allerdings die Industrie weit stärker als der Handel bedroht war.

Ämter überlastet

Erschwerend komme jetzt hinzu, dass die Agentur für Arbeit und die Jobcenter in den einzelnen Bundesländern überlastet sind, aufgrund des Infektionsrisikos teilweise geschlossen und nur telefonisch und digital zu erreichen sind. Grothkopp erklärt: „Das Geld sei da, betont die Bundesarbeitsagentur – sie verfügt über einen Puffer von 26 Milliarden Euro.“

Die wichtigsten Informationen und FAQs zu den Themen Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld, Notfallfonds und Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos können unter www.ggka.de heruntergeladen werden.

jb

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