Ecodesign-Richtlinie
Zur Förderung der Energieeffizienz
Seit Anfang Juli müssen alle in Europa verkauften, gewerblich genutzten Kühl- und Gefriergeräte nach der Ecodesign-Richtlinie getestet sein. So sollen Energieeffizienz und umweltfreundliches Design gefördert werden.

GastroSpiegel, 11.07.2016 – Zum 01. Juli 2016 ist ein neues System zur Energiekennzeichnung für gewerbliche Kühl- und Tiefkühlgeräte, die innerhalb der EU verkauft werden, in Kraft getreten. Es basiert auf der EU Ecodesign Direktive, die angibt, dass alle Produkte, die in der EU verkauft werden, rechtlichen Anforderungen der „Minimum Energy Performance Standards“ (MEPS) erfüllen müssen. Alle entsprechenden Geräte müssen mindestens ein „G“ in der Energiekennzeichnung tragen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, dürfen die Geräte auf dem europäischen Markt nicht mehr verkauft werden.

Die neuen Anforderungen der Ecodesign-Direktive, die entwickelt wurde, um Energieeffizienz und umweltfreundliches Design zu fördern, gilt für alle Hersteller und Importeure, die entsprechende Geräte in der EU verkaufen oder vermarkten.

Das System zur Energiekennzeichnung ist rechtlich bindend für Länder innerhalb der EU und basiert auf einer Klassifizierung nach den Buchstaben A bis G. A kennzeichnet hierbei die energiesparsamsten Produkte. Ab 01. Juli 2019 müssen alle Geräte dann mit der Klassifizierung A+++ bis G gekennzeichnet sein.

Informationen zu Ecodesign und Energiekennzeichnung hat Hoshizaki-Gram in folgender Broschüre zusammengestellt: http://publications.hoshizaki-gram.com/ECODesign/Ecodesign_brochure/EcodesignfolderGerman/.

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