20 Jun2023
BdS / IK / BVE
Zur Kasse gebeten
Ab 2024 sollen Hersteller und Inverkehrbringer für bestimmte Einweg-Lebensmittelverpackungen eine Sonderabgabe an das Umweltbundesamt zahlen. Ein Leitfaden des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden erklärt, auf welche Einweg-Kunststoffverpackung diese Regelung zutrifft.