Rentschler Reven / HKI
Rentschler Reven nimmt Stellung
Rentschler Reven hat Stellung zu den im offenen Brief vom HKI erhobenen Vorwürfen bezogen. In dem Schreiben hatte der Industrieverband das Softwareangebot des Unternehmens zur Berechnung von Luftmengen nach der zukünftigen EN 16282 als „irreführend“ kritisiert.



GastroSpiegel, 21.11.2016 – Bezugnehmend auf den offenen Brief, den der HKI am 14. November 2016 an Rentschler Reven gerichtet hat, hat Rentschler Reven nun Stellung bezogen. Der HKI hatte das Softwareangebot Recomax zur Berechnung von Luftmengen nach der zukünftigen EN 16282 als „irreführend“ bezeichnet.

Rentschler Reven pflichtete dem HKI zunächst bei, „dass sich die von uns gewählte Form der Kundenansprache, zur der von lhnen im HKI vertretenen Firmen erheblich unterscheidet. lm Unterschied zu einigen von der HKI-Fachabteilung ,,Lüftungssysteme für Gewerbeküchen" vertretenen Firmen, hat die Reven GmbH einen wissenschaftlich sehr breit aufgestellten und fundierten Ansatz, begründet durch unsere Arbeiten im Bereich der industriellen Luftreinigung, von der bei uns im Hause die gewerbliche Küchenlüftung ein Teilbereich ist.“

ln diesem Ansatz zeichneten sich doch erhebliche Unterschiede ab, im Gegensatz zu einigen der im HKI zusammengefundenen Firmen, heißt es in dem Schrieben weiter. Das finge mit geeigneter Aerosol-Messtechnik an, gehe über wissenschaftlich fundierte Forschung und Entwicklung und höre mit der Form der Kundenansprache über Tagungen und Seminare nicht auf. „ln diese Bereiche investiert die Reven GmbH seit Jahren erhebliche Mittel, mit den entsprechenden positiven Ergebnissen. Dass dieses wie Sie notieren, dann auch zu einer signifikant sich unterscheidenden Ansprache führt, ist eben das Resultat unserer Anstrengungen“, teilte das Unternehmen mit.

Weiter heißt es: „Was uns als ein engagiertes Team im Bereich der Luftreinhaltung, dann aber schon ein Stück weit verwundert, ist, dass ein Deutscher Verband, wie der lhrer, sich zum Sprachrohr von Firmen machen lässt, die in dem oben skizzierten Bereich kaum Aktivitäten zeigen. Wie Sie es in lhrem eigenen Schreiben richtig notieren, steht es lhnen als lndustrieverband nicht zu, unsere Form der Kundenansprache zu bewerten. Wir bitte Sie deshalb darum, dass Sie lhre 14 Firmen genau an dieses erinnern, denn ein Großteil der von lhnen vertretenen Firmen tun mit HKI Veröffentlichungen, wie dem beiliegenden offenen Brief, exakt dieses, sie nehmen Bewertungen im Namen des HKI Verband vor und sie sorgen damit für lrritation.“

Des Weiteren bitte man darum, dass „Sie als HKI Verband es zukünftig unterlassen, Softwareangebote aus unserem Hause als ,,irreführend" zu bewerten. Die von lhnen angesprochene RECOMAX Software setzt ohnejede Abweichung den uns aktuell vorliegenden Normenentwurf vom Beuth Verlag zur DIN EN 16282 um, auch in der von lhnen angesprochenen Formel (6a). Des Weiteren weisen wir in Verbindung mit unserer Software ausdrücklich, auch auf unserer Homepage, auf folgenden Sachverhalt hin, original Wortlaut ,,Vorab Version....Bei der momentan vefügbaren Recomax 2015 Version handelt es sich noch um eine vorab veröffentlich Version, da die neue DIN EN 16282-1 bis jetzt nur in einem Vorabentwurf erhältlich ist, die endgültige Norm und RECOMAX 2015 Software erscheint jedoch in wenigen Tagen."

Was richtig sei, ist, dass es in dieser Formel (6a) im bisherigen Entwurf der EN 16282 Abweichungen zur analogen Formel in der VDl2052 gebe. „Diese Abweichungen können Sie dann bitte nicht unserer Recomax-Software anlasten, sondern das sollten Sie bitte mit den zuständigen Gremien und Personen, die sich für die DIN EN 16282 und die VDI 2052 verantwortlich zeichnen, diskutieren und bitte nicht unserer Software als Deutscher lndustrieverband irreführende und schönende Absichten und Ergebnisse unterstellen“, so der Wortlaut des Briefes.

„Seien Sie bitte unbesorgt, sollte es in der Endversion der EN 16282 und der von lhnen angesprochenen Formel (6a) nochmals zu Korrekturen kommen, werden wir diese in gewohnter Manier umgehend korrigieren und umsetzen, genau so wie wir es in den zurückliegenden 25 Jahren mit jeder VD12052 und D|N18869 Auslegung und Berechnungsverfahren auch getan haben“, heißt es weiter. Die Unterstellung eines Deutschen lndustrieverbandes, man wolle mit der Software Ergebnisse und Berechnungen ,,schönen", sei schon grenzwertig und „wir bitten Sie zukünftig mit solchen Aussagen in offenen Briefen sensibler umzugehen.“

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